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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Alle Mitwirkenden des BLUE MOON Künstlerteams geben sich die größte Mühe, Ihre Programmwünsche zu erfüllen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Verhinderung von Mitwirkenden oder in Fällen höherer Gewalt (z.B. wetterbedingte Faktoren, wie starker Sturm, Schneetreiben, Glatteis etc.), müssen wir uns leider vorbehalten, den Vertrag zu kündigen. Aus den gleichen Gründen sind wir berechtigt, einzelne Programmpunkte zu streichen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch andere zu ersetzen. Bei der Streichung entfällt der entsprechende Honoraranteil.

(2) Alle Künstler der BLUE MOON Künstlerteam, das keine (!) Agentur ist, arbeiten selbständig "auf eigene Rechnung", auch wenn der Rechnungsadressat aus formalen Gründen das BLUE MOON Künstlerteam mit seiner Büroanschrift ist. Evtl. anfallenden Steuern und Gebühren, insbesondere für GEMA, GVL oder KSK (Künstlersozialkasse), werden deshalb grundsätzlich (entsprechend den gesetzlichen Regelungen) immer vom Auftraggeber getragen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung zur vorgesehenen Zeit am vorgesehenen Ort ungestört durchgeführt werden kann. Die Künstler sind bereit, eine Wartezeit von 20 Minuten (Karnevals-Shows: 10 Minuten) bis zum tatsächlichen Veranstaltungsbeginn in Kauf zu nehmen. Falls mit der Veranstaltung nach Ablauf dieser Wartezeit nicht begonnen werden kann oder ein ungestörter Ablauf aus anderen Gründen nicht gewährleistet ist, entfällt die Leistungsverpflichtung von den Künstlern des BLUE MOON Künstlerteams unter Fortbestehen des vollen Honoraranspruchs.

(4) Wir bemühen uns sehr, den vereinbarten Veranstaltungstermin pünktlich einzuhalten. Der Aufraggeber räumt aber eine Karenzzeit von 45 Minuten (Karnevals-Shows: 10 Minuten) ein. Bei voraussehbaren Verzögerungen werden wir den Auftraggeber rechtzeitig telefonisch oder per Telefax oder eMail unterrichten.

(5) Bei Auftritten, die (z.B. als Walkact) über einen längeren Zeitraum dargeboten werden (Bühnen-Shows natürlich ausgeschlossen), beinhaltet die Auftrittsdauer auch Pausen, die für die optimale Qualität der Darbietung notwendig sind, vom Künstler jedoch möglichst kurz gehalten werden.

(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder einer solchen beruht, die uns zuzurechnen ist.

(7) Die Haftpflicht im Rahmen der Darbietungen durch Künstler des BLUE MOON Künstlerteams wird vom Auftraggeber übernommen, solange die Künstler nicht grob fahrlässig handeln.

(8) Im Rahmen der Veranstaltung kommt der Auftraggeber für die Verpflegung der Künstler auf.

(9) Für Show-Einlagen, dessen Dauer nicht mehr als eine Stunde beträgt und die mit einer elektronischen Musik-Anlage unterstützt werden, muss ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes bereitgestellt werden, der einen reibungslosen Auf- und Abbau gewährleistet. Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass die Transportfahrzeuge während der Dauer der Auftrittszeit nicht versetzt werden müssen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Muss ein kostenpflichtiger Parkplatz genutzt werden, übernimmt der Auftraggeber die Parkgebühren. Bei Veranstaltungen an einem – z.B. durch ein Navigationsgerät - nicht fest definierten Ort (z.B. Schiffanlegestelle) ist BLUE MOON ein Lageplan oder sonstiges zur Verfügung zu stellen, um eine optimale Anfahrt zu gewährleisten. Sollte es notwendig sein, muss ein Parkplatz reserviert werden, um evtl. Verspätungen zu vermeiden.

(10) Copyright (Urheberrechte): Die meisten Texte, Bilder sowie das Layout dieser Webside sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte ist auch für private Zwecke ausdrücklich untersagt. Die Nutzung von Texte, Bildern, Grafiken, Designs, etc. bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Genehmigung durch das BLUE MOON Künstlerteam. Die auf dieser Website genannten Bezeichnungen oder Firmennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und unterliegen als solche dem gesetzlichen Warenzeichen-, Marken- und/oder Patentrechtlichen Schutz. Ein Gegendarstellungsanspruch gilt nur im Sinne des §10 MdStV.

(11) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Künstler, sollte er wetterempfindliches Equipment (Kamera, Verstärkeranlage, Instrument, empfindliche Kostüme, etc.) mit sich führen, in einem Umfeld auftreten kann, wo kein Risiko einer Beschädigung dieser Gegenstände besteht (Innenraum, Überdachung, etc.). Sollte ein solches Umfeld vom Auftraggeber nicht gewährleistet werden können, muss der Künstler vor Ort entscheiden, ob der Auftritt durchgeführt werden kann. Bei einer Beschädigung aufgrund eines solchen Umstandes haftet der Auftraggeber.

(12) Bei Auftritten, die weiter als 250 KM von Köln entfernt sind und die nach 22:30 Uhr enden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für den/die engagierten Künstler ein Hotelzimmer der Mittelklasse inkl. Frühstück und Internetzugang zur Verfügung zu stellen.

(13) Haftungsausschluss: Die Inhalte auf dieser Website sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und die Richtigkeit der Inhalte kann jedoch in keinem Fall übernommen werden.

(14) Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

(15) Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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